Das Verkehrszivilrecht umfasst:

  • Verkehrsunfallrecht (Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen für Sachschäden und Personenschäden)
  • Reparaturkosten/Schadensausgleich bei „Totalschaden“
  • Wertminderung
  • Nutzungsausfallentschädigung/Mietwagenkosten
  • Schmerzensgeld
  • Haushaltsführungsschaden u. Ä.
  • Schadensmanagement (außergerichtlicher Schriftverkehr mit Versicherungen, Fristenkontrolle, Überprüfung von Sachverständigengutachten usw.)
  • Verkehrsversicherungsrecht (Haftpflichtversicherung und Kaskoversicherung)
  • Autokauf- und Gewährleistungsrecht (Schadensersatzansprüche, Nacherfüllung, Minderung, Garantieansprüche, Widerrufsrechte usw.)

 

Wir vertreten Unfallgeschädigte bundesweit gerichtlich und außergerichtlich in allen rechtlichen Angelegenheiten.

 

Ihr Spezialist für Verkehrszivilrecht: Fachanwalt für Verkehrsrecht Arthur Lübbermann