Das Erbrecht unterliegt einer ständigen Veränderung sowohl in rechtlicher wie in steuerlicher Hinsicht. Häufig kommt es z.B. aufgrund unklarer letztwilliger Verfügungen oder wegen Uneinigkeit in einer Erbengemeinschaft zu Konflikten.

Wir beraten und vertreten unsere Mandanten z.B. bei

  • der Gestaltung und Beurkundung von Testamenten und letztwilliger Verfügungen,
  • der Durchsetzung und Abwehr von erbrechtlichen Ansprüchen und von  Pflichtteilsansprüchen,
  • der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften,
  • Fragen der Nachlasshaftung.