Im Bereich des Verkehrsrechts vertreten wir unsere Mandanten im zivilrechtlichen Bereich, dort insbesondere im Bereich der Unfallregulierung, sowie im Bereich des Ordnungswidrigkeitenrechts und des Strafrechts, wenn der Mandant etwa mit dem Vorwurf der Verkehrsunfallflucht, Trunkenheitsfahrt oder der Körperverletzung konfrontiert wird.

 

Anders als manche Kfz-Werkstätten oder Versicherungen behaupten, können nur wir als Rechtsanwälte Sie nach einem Verkehrsunfall unabhängig vertreten und Ihren Schaden geltend machen. Wir können die Probleme des Sachschadens, wie z.B. wirtschaftlicher Totalschaden, merkantiler Minderwert, Mietwagenkosten und Nutzungsausfall, richtig beurteilen und Personenschäden, vom Schmerzensgeld über Verdienstausfall und Haushaltsführungsschaden bis zu vermehrtem Aufwand, abschließend geltend machen. Nur mit einer qualifizierten juristischen Beratung ist eine richtige Einschätzung von Verursachungsquoten gesichert.

Unsere besonderen Kenntnisse im Versicherungsrecht kommen unseren Mandanten zugute, indem sie eine qualifizierte Unterstützung gegenüber Voll- und Teilkaskoversicherungen, wie auch Sozialversicherungen, zum Beispiel Unfallversicherungen, erhalten und laufende Fristen beachtet werden.

Ihr Fachanwalt für Verkehrsrecht:

Rechtsanwalt Arthur Lübbermann