Ein wesentlicher Grundsatz des Vertragsrechts ist, dass einmal geschlossene Verträge einzuhalten sind. Es ist daher wichtig, dass Verträge vollständig und widerspruchsfrei geschlossen werden und dem tatsächlichen Willen der Vertragsparteien entsprechen.

Wir unterstützen unsere Mandanten bei Vertragsverhandlungen, setzen auf den Sachverhalt zugeschnittene Verträge auf und aktualisieren bereits vorhandene Verträge unabhängig davon, ob es sich um einen Kaufvertrag, Werkvertrag, Dienstvertrag oder Darlehensvertrag handelt.

Daneben vertreten wir unsere Mandanten außergerichtlich und gerichtlich, wenn bei der Durchführung eines Vertrags Streit zwischen den Vertragsparteien entsteht, insbesondere wenn eine Partei ihre vertraglichen Pflichten verletzt oder der Vertragsgegenstand mangelbehaftet ist.